Unser Hinweisgebersystem
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln hat bei der Volkswagen Group IT Solutions GmbH oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.
Die qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter*innen des Aufklärungs-Offices prüfen jede Meldung gründlich und gehen ihr systematisch nach.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Mitarbeiter*innen, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.
Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der Volkswagen Group IT Solutions GmbH beitragen, werden nicht toleriert. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verfahrensordnung für den Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns finden Sie hier.
Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das ein Volkswagen Group IT Solutions GmbH Produkt oder eine Dienstleistung betrifft?
Bitte wenden Sie sich bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen der Volkswagen Group IT Solutions GmbH an feedback@vwgis.de.
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.
Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen zu melden, und die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – eine Reaktion unseres Unternehmens ermöglichen.
Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.
Haben Sie weitere Fragen?
Fragen hinsichtlich des Hinweisgebersystems bei der Volkswagen Group IT Solutions GmbH beantwortet auch gern unsere Leitung HR, Legal, Compliance & Communications per E-Mail unter antje.herrmann@volkswagen.de.
Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung befragt wurden, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängige Stelle eine Rückmeldung zu geben.